Dienstleistungen der Verwaltung
Im Bereich der Gesundheitsverwaltung werden verschiedenste Dienstleistungen angeboten, zu denen Sie in der unten stehenden Übersicht nähere Informationen finden.Eine Liste der Ansprechpartner*innen für die Leistungen der Gesundheitsverwaltung finden Sie unten unter „Kontakt“.
Prüfungswesen
Anlass und gesetzliche Grundlage
Demnach ist das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen (Fachdienst Gesundheit) als untere Gesundheitsbehörde zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe im Kreisgebiet.
Dies bezieht sich auf folgende Berufsausbildungen und Weiterbildungen:
- Ergotherapeut/in
- Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
- Logopädin/ Logopäde
- Masseur/in und med. Bademeister/in
- Medizinisch-technische (r) Radiologieassistent/in
- Notfallsanitäter/in
- Pharmazeutisch-technische (r) Assistent/in
- Physiotherapeut/in
- Podologin/Podologe
- Rettungshelfer/in
- Rettungssanitäter/innen
Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist das Gesundheitsamt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Führen der Berufsbezeichnung“.
Allgemeine Prüfungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepass
- Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen.
Führen der Berufsbezeichnung (Berufserlaubnisurkunde)
Dies bezieht sich auf folgende Berufe:
- Ergotherapeut/in
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in der Intensivpflege und Anästhesie (für Weiterbildungen, die vor dem 31.12.2023 begonnen wurden)
- Logopädin/ Logopäde
- Masseur/in und med. Bademeister/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Notfallsanitäter/in
- Physiotherapeut/in
- Podologin/ Podologe
Was wird benötigt?
Für den Beruf „Masseur/in und med. Bademeister/in“ wird neben dem Antragsformular Masseur/in und med. Bademeister/in außerdem eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit benötigt. Diese finden Sie ebenfalls unter „Formulare“.
Für die Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung wird neben dem Antragsformular Erlaubnis zur Führung einer Fachweiterbildungsbezeichnung eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Fachweiterbildung) und eine Kopie der bisherigen Berufserlaubnisurkunde benötigt. Das Antragsformular finden Sie unter „Formulare“.
Anfallende Kosten
Formulare
Antragsformular Masseur/in und med. Bademeister/in
Vordruck ärztliches Zeugnis
Bescheinigung über die Ableistung einer praktischen Tätigkeit
Ausländische Berufsabschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist, dass die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes durch den Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Münster festgestellt worden ist. Nachdem die Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses festgestellt worden ist, kann eine entsprechende Berufserlaubnisurkunde beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Was wird benötigt?
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie die deutsche Sprache im Bereich der allgemeinen Umgangssprache und der erforderlichen Fachsprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen. Zur Feststellung der erforderlichen Sprachkenntnisse setzen Sie sich mit den unten genannten Ansprechpartnern im Bereich „Medizinalaufsicht, Heilpraktiker“ (s. Kontakt) in Ver-bindung, um einen Termin zu vereinbaren. Die erforderlichen Sprachkenntnisse (schriftlich und mündlich, Umgangs- und Fachsprache) sind gegebenenfalls in einer Sprachüberprüfung im Gesundheitsamt nachzuweisen.
Anfallende Kosten
Formulare
Verlust eines Zeugnisses / einer Erlaubnisurkunde
Was wird benötigt?
Bei Beantragung einer Ersatzurkunde ist zudem die Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses der Belegart O erforderlich, welches beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen ist.
Anfallende Kosten
Für die Erteilung eines Ersatzzeugnisses/ einer Ersatzurkunde werden Verwaltungsgebühren nach landesrechtlichen Vorschriften in Höhe von jeweils 60,00 € erhoben. Die Gebühr ist erst nach Erhalt eines entsprechenden Gebührenbescheides von Ihnen zu überweisen.Formulare
Bescheinigung für die Ausübung einer Tätigkeit im Ausland (CCPS)
Was wird benötigt?
Bei Beantragung der Bescheinigung ist zudem die Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses der Belegart O erforderlich.
Die weiteren vorzulegenden Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Anfallende Kosten
Formulare
Niederlassungsanzeige / Mitarbeitermeldungen
Was wird benötigt?
Sollten Sie (zusätzlich) Mitarbeitende, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben, einstellen, so sind Sie gemäß § 1a GBerG verpflichtet, diese Mitarbeitende vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzumelden. Dabei müssen eine aktuelle beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (nicht älter als drei Monate), das Geburtsdatum, die Beschäftigungsart und der Beschäftigungsbeginn von Ihren Mitarbeitenden vorlegt bzw. mitgeteilt werden. Weiterhin muss dem Gesundheitsamt auch das Datum der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses angezeigt werden. Einen Vordruck für Mitarbeitermeldung finden Sie ebenfalls unter „Formulare“.
Anfallende Kosten
Für eine schriftliche Bestätigung über sich zu einem späteren Zeitpunkt ergebende Änderung in der Praxis werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 17,50 € erhoben.
Formulare
Heilpraktiker/in (allgemein) und Heilpraktiker/in (Psychotherapie)
Sie möchten als Heilpraktiker/in die Heilkunde ausüben und dies zu Ihrem Beruf machen? Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür die entsprechende Berufserlaubnis als "Heilpraktiker/in" oder als "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)". Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, die die Berufserlaubnis "Heilpraktiker" und "Heilpraktiker (Psychotherapie)" erteilt. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare für Heilpraktiker finden Sie hier.
Informationen und Formulare für Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie finden Sie hier.
Die nächstfreien schriftlichen Überprüfungstermine sind:
- für den Heilpraktiker (allgemein) am 17.03.2027
- für den Heilpraktiker Psychotherapie am 08.10.2025
Heilpraktiker/in (Physiotherapie)
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf für den Kreis Recklinghausen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show
Podologie / medizinische Fußpflege
Hebammen und Entbindungspfleger
Informationen zur neuen Zuständigkeitsregelung sowie dem elektronischen Verfahren zum Nachweis der Tätigkeit und von Fortbildungsstunden für Hebammen und Entbindungspfleger finden Sie hier.
Kontakt
Fax: 02361 / 53-68 4123
Infektionsschutz
E-Mail: impfpflicht@kreis-re.de
Herr Poschke
Telefon: 02361 / 53-4506
Fax: 02361 / 53-68 4506
Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
E-Mail: arzneimittelaufsicht@kreis-re.de
Herr Bergmann
Telefon: 02361 / 53-4106
Fax: 02361 / 53-68 4106
Herr Kucza
Totenscheine
Digitalisierung
Fax: 02361 / 53-68 4648