zusätzliches
Merkblatt für Geflügelhalter
(Stand: Oktober 2014)
Für Geflügelhalter gelten neben den allgemeinen tierseuchenrechtlichen Vorschriften ... , die für alle anderen Halter von Vieh (Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden etc.) gelten einige Besonderheiten, die in diesem Merkblatt kurz ... dargestellt werden sollen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns unter der Telefonnummer 02361 / 53 2125, Fr. Faßbender.
Nach der Gefügelpest