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Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Landesregierung hat am 08.01.2019 die neue Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen, die am 23.01.2019 rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist.

Auch die neue Verordnung regelt u.a. das Verfahren der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des SGB XI, die pflegenden Angehörigen sowie Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zugutekommen sollen.

Pflegebedürftige Personen können die nach Landesrecht anerkannten Angebote in Anspruch nehmen und die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe mit der für sie zuständigen Pflegekasse abrechnen. Für die Inanspruchnahme dieser niedrigschwelligen Leistungen steht ihnen seit dem 01.01.2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können bis zu 40 % des individuell bestehenden Anspruchs auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI umgewandelt werden.

Unterstützungsangebote im Alltag sind:

Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (Einzel- oder Gruppenangebote)

Angebote bei denen die Betreuung der pflegebedürftigen Personen entsprechend ihrem individuellen Betreuungsbedarf im Vordergrund steht (Anleitung, Anregung, Begleitung und Unterstützung bei Beschäftigungen und Aktivitäten).

Angebote zur Entlastung von Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Personen, die Pflegeverantwortung übernehmen

Angebote sind darauf ausgerichtet Unterstützung zu bieten, die Anforderungen des Pflegealltags bessere zu bewältigen oder besser mit ihnen umgehen zu können (begleitende Hilfe zur Selbsthilfe, beratende und unterstützende Tätigkeiten, orientierende Hilfe bei der Inanspruchnahme von anderen Hilfsangeboten).

Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfen bei der Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Unterstützung) und

Angebote sind darauf ausgerichtet, der Versorgung der pflegebedürftigen Person mit zum täglichen Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Leistungen zu dienen (NICHT dazu zählen darüber hinausgehende haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen, Handwerkerleistungen).

Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag

Angebote sind darauf ausgerichtet, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu stärken oder zu stabilisieren. Sie dienen dazu die Anforderungen des Alltags zu bewältigen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen (Kommunikation, Wahrnehmung sozialer Kontakte, Freizeitaktivitäten und Behördenangelegenheiten sowie Organisation individuell benötigter Hilfen).

Zuständigkeit

Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Anerkennungsverfahren. Der Kreis Recklinghausen ist zuständig für alle Anbieter mit Sitz im Kreisgebiet und deren Angebote.

Ausnahmen:
  • Einzelkräfte, die Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person anbieten, wenden sich bitte an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person sofern hierfür maximal der Entlastungsbetrag von 125 Euro eingesetzt werden soll.
  • Auch Einzelpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe wenden sich bitte an die Pflegekasse.

    Weitere Informationen dazu siehe HIER.

Sie möchten einen Antrag auf Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag stellen?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Programm pfad.uia welches vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) zur Verfügung gestellt wird. HIER können Sie sich für das Antragsverfahren registrieren und einen Antrag stellen.

Nach erfolgreicher Eingabe aller erforderlichen Daten, drucken Sie bitte das zur Verfügung gestellte Anschreiben sowie die Antragsbestätigung aus und unterschreiben diese. Die Unterlagen senden Sie bitte an:

Kreis Recklinghausen
K. Petersen
Fachdienst 57.2
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Das Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig. Hinweise zum Gebührenrahmen finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.


Informationen zu den verschiedenen Anerkennungsverfahren

Es wird immer das Angebot und nicht der Anbieter anerkannt. Daher sind separate Anträge für Einzelbetreuung (Betreuung einer pflegebedürftigen Person in der Häuslichkeit, Angebote zur Entlastung Pflegender, Angebot zur Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung, Angebot zur Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen) oder eine Betreuungsgruppe (Angebot ist mind. auf die Betreuung von 3 Pflegebedürftigen ausgerichtet) notwendig. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Antragsteller und Angebot.

Anforderungen im Anerkennungsverfahren

Wichtige Voraussetzungen:

  • Angemessene fachliche Unterstützung und Begleitung durch eine Fachkraft oder durch eine vom Land geförderte Servicestelle (für den Kreis Recklinghausen: Regionalbüro Alter, Pflege, Demenz Ruhr in Bochum)
  • Leistungen werden durch angebotsbezogen qualifizierte Personen erbracht (mind. Basisqualifizierung im Umfang von 30 Unterrichtsstunden für hauswirtschaftliche Unterstützung bzw. 40 Unterrichtsstunden für Betreuung), außerdem möglich: Schulung nach § 53c SGB XI oder eine Ausbildung in der Pflege
  • Ausreichender Versicherungsschutz
  • Dem Angebot liegt ein Leistungskonzept zu Grunde (s. unten)
  • Zuverlässigkeit der Anbieter und leistungserbringenden Personen (Einreichung eines Führungszeugnisses, Belegart OE bzw. O)
  • KEINE körperbezogene Pflegemaßnahmen im Sinne des SGB XI
  • Angemessene Vergütung
    Zur Zeit gilt:
    Einzelangebot: max. 36,00 Euro pro Stunde inkl. Nebenkosten zzgl. angemessene Fahrtkosten
    Betreuungsgruppe: max. 99,50 Euro pro Tag und max. 20,00 Euro pro Stunde
  • Betreuungsgruppen: Betreuungsschlüssel 1:3, nicht mehr als 9 Personen (bei Wohngemeinschaften nicht mehr als 12 Personen), Nutzung angemessener Räumlichkeiten, angemessene Berufserfahrung der Fachkraft

Leistungskonzept (zur Aushändigung an den Kunden) sollte folgende Aussagen enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Anbieters sowie der Angebote
  • Adressaten der Angebote
  • Inhalt, Umfang und Preis der Angebote
  • Bei Gruppenangeboten: das vorgesehene Verhältnis von betreuenden Personen zu betreuten Personen
  • Tätigkeitsgerechte Qualifikationen der leistungserbringenden Personen sowie Sicherstellung ihrer angemessenen Schulung und Fortbildung
  • Art und Umfang einer fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkraft oder Servicestelle
  • Regelung zum Umgang mit Beschwerden und Krisensituationen
  • Abwesenheits- und Krankheitsvertretungsregelungen





Hilfe im Anerkennungsverfahren

Unter den in den Klappmenüs folgenden Links, die auf die Homepage des MAGS führen, finden Sie eine detaillierte Auflistung zu den Informationen und Nachweisen, die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (je nach Antragstyp) abgefragt werden bzw. eingereicht werden müssen:


Anerkannte Anbieter für Unterstützungsleistungen im Alltag

Nach anerkannten Anbietern können Sie auf der Seite des Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) des Kreise Recklinghausen HIER  suchen oder im Angebotsfinder auf der Internetseite des MAGS.


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Betreuungsstelle und Seniorenangelegenheiten
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