Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Landesregierung hat am 08.01.2019 die neue Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen, die am 23.01.2019 rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
Die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ löst die Vorgängerverordnung vom 01.01. 2017 ab.
Auch die neue Verordnung regelt u.a. das Verfahren der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des SGB XI, die pflegenden Angehörigen sowie Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zugutekommen sollen.
Pflegebedürftige Personen können die nach Landesrecht anerkannten Angebote in Anspruch nehmen und die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe mit der für sie zuständigen Pflegekasse abrechnen. Für die Inanspruchnahme dieser niedrigschwelligen Leistungen steht ihnen seit dem 01.01.2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können bis zu 40 % des individuell bestehenden Anspruchs auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI umgewandelt werden.
Unterstützungsangebote im Alltag sind:
Zuständigkeit
Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Anerkennungsverfahren. Der Kreis Recklinghausen ist zuständig für alle Anbieter mit Sitz im Kreisgebiet und deren Angebote.
Ausnahmen:
- Einzelkräfte, die Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person anbieten, wenden sich bitte an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person sofern hierfür maximal der Entlastungsbetrag von 125 Euro eingesetzt werden soll.
- Auch Einzelpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe wenden sich bitte an die Pflegekasse.
Weitere Informationen dazu siehe HIER.
Sie möchten einen Antrag auf Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag stellen?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Programm pfad.uia welches vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) zur Verfügung gestellt wird. HIER können Sie sich für das Antragsverfahren registrieren und einen Antrag stellen.
Nach erfolgreicher Eingabe aller erforderlichen Daten, drucken Sie bitte das zur Verfügung gestellte Anschreiben sowie die Antragsbestätigung aus und unterschreiben diese. Die Unterlagen senden Sie bitte an:
Kreis Recklinghausen
K. Petersen
Fachdienst 57.2
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
K. Petersen
Fachdienst 57.2
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Das Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig. Hinweise zum Gebührenrahmen finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.
Informationen zu den verschiedenen Anerkennungsverfahren
Es wird immer das Angebot und nicht der Anbieter anerkannt. Daher sind separate Anträge für Einzelbetreuung (Betreuung einer pflegebedürftigen Person in der Häuslichkeit, Angebote zur Entlastung Pflegender, Angebot zur Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung, Angebot zur Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen) oder eine Betreuungsgruppe (Angebot ist mind. auf die Betreuung von 3 Pflegebedürftigen ausgerichtet) notwendig. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Antragsteller und Angebot.
Hilfe im Anerkennungsverfahren
Anerkannte Anbieter für Unterstützungsleistungen im Alltag
• Betreuungsstelle und Seniorenangelegenheiten
Fachdienst 57