Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Die wichtigsten Aufgaben bestehen im vorsorgenden Umweltschutz und im nachhaltigen Umweltschutz im Rahmen der behördlichen Eingriffsmöglichkeiten. Zu den wesentlichsten Aufgaben, die in diesen Fachgebieten wahrgenommen werden, gehören:
- Abbruch, Rückbau bzw. Sanierung von Gebäuden
- Widerrechtliche Abfallablagerung und Abfallbehandlung (z.B. Verbrennen)
- die Überwachung der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (allgemein als Sonderabfälle bezeichnet)
- die Überwachung von Rücknahme- und Rückgabepflichten für Altfahrzeuge
- das Erteilen von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
- die Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen für gewerbsmäßig tätige Betriebe und im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (§ 53 KrWG)
- die Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus Haushaltungen (§ 18KrWG)
- Vollzug von weiteren abfallrechtlichen Gesetzen und Verordnungen
- Gewerbeabfallverordnung
- Mehrwegangebotspflicht
Die aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen finden Sie hier.
Den Erfassungsbogen über die Entsorgung von Abfällen aus Gewerbebetrieben oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmungen sowie öffentlichen Einrichtungen finden Sie hier.
> Fachdienst Umwelt (Fachdienst 70)