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Artenschutz

Internationaler Artenschutz

Der internationale Artenschutz hat das Ziel, gefährdete Tier- und Pflanzenarten durch die Überwachung des internationalen Handels zu schützen. Rechtsgrundlagen sind das Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) und die hierzu ergangenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft.

Der nationale Artenschutz bezweckt den Schutz und die Pflege der wildlebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. (Weiterlesen...)

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Artenschutz bei Planungs- oder Bauvorhaben

Im Wesentlichen unterliegen alle europäischen Vogelarten, Amphibien, Reptilien sowie alle Fledermausarten den Vorschriften zum Artenschutz. Insbesondere greift hier der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dabei sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch deren Lebensstätten geschützt. Geschützte Tiere dürfen demnach durch Bauarbeiten nicht verletzt oder getötet werden. Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört werden. (Weiterlesen...)

Weitere Informationen zum Thema Artenschutz bei Planungs- oder Bauvorhaben:

Allgemeiner Artenschutz

Der allgemeine Artenschutz bezweckt den Schutz und die Pflege der wildlebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. 

Hierzu umfasst er

  1. den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen,
  2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten,die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes.
  3. Grundsätzlich ist es verboten, Tiere oder Pflanzen gefährdeter Arten zu beeinträchtigen, der Natur zu entnehmen oder ihre Lebensstätten zu vernichten.

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