Leistung Behindertengerechter Umbau (von Wohnungen)
Der Kreis Recklinghausen bewilligt Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht.
Es sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die vorhandene Wohnung umzubauen bzw. auszustatten, damit der behinderte Mensch in seiner vertrauten Wohnung verbleiben kann.
Wer kann die Hilfen beantragen?
Personen:
- mit einer körperlichen Behinderung
- die nicht erwerbsfähig oder erwerbstätig sind.
Ist das Einkommen und Vermögen anzugeben?
Für die Gewährung der Hilfen gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen in der Sozialhilfe.
Beispiel:
- Grundbetrag
- Familienzuschlag
Grundsätzlich können die Leistungen als Zuschuss gewährt werden, wenn die behinderte Person in einer Mietwohnung lebt. Als Darlehen wird die Hilfe in der Regel gewährt, wenn Wohneigentum vorhanden ist.
Vorrangige Kostenträger
Ist der Antragsteller kranken- und pflegeversichert, ist zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
Diese gewährt für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Zuschüsse von bis zu 4.000,00 €. Bei baulichen Veränderungen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung können Anträge auf öffentliche Mittel vor Baubeginn bei den Ämtern für Wohnungswesen gestellt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Vorlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen über die Einstufung der Pflegebedürftigkeit
- bei Mietwohnungen: Zustimmung des Vermieters zu der beabsichtigten Maßnahme
- Kostenvoranschläge von drei unterschiedlichen Anbietern
- Einkommensnachweise (oder aktueller Sozialhilfebescheid)
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Eingliederungshilfe
Fachdienst 50 Ressort 3