Leistung Fleischhygiene
Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches sowie des Geflügels ist in umfassenden Rechtsvorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen hier in der obligatorischen Untersuchung aller Schlachtiere vor und nach dem Schlachten. Sie dienen damit nicht allein dem Schutz der Menschen vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch dem Schutz vor eventuell noch im Fleisch vorhandenen Resten von Tierarzneimitteln wie z.B. Antibiotika, oder dem Schutz vor verbotenen Masthilfsmitteln mit synthetischen Hormonen. Auf derartige Stoffe wird in der Fleischuntersuchung regelmäßig untersucht. Schließlich gehört zu den Aufgaben in der Fleischuntersuchung die generelle Beurteilung des Fleisches hinsichtlich seiner qualitativen Eignung als Lebensmittel.
Die Aufgaben in der Schlachttier-, Fleisch-, Trichinen- und Rückstandsuntersuchung werden von Tierärzten und amtlichen Fachassistenten für Fleisch wahrgenommen.
Schlachtbetriebe, Fleischzerlegebetriebe und fleischverarbeitenden Betriebe unterliegen einer strengen amtstierärztlichen Überwachung. Die Untersuchungen gelten jedoch nicht nur für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die im eigenen Land erzeugt werden.