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Leistung Förderung von investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand in NRW

Mietwohnraum 

Durch die Förderung der Modernisierung von Mietwohnraum soll dieser zukunftsfest gemacht werden. Mietwohnraum soll somit klimagerecht, barrierearm, modern und bezahlbar werden. Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Wohngebäuden fördern das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK dazu mit der Vollfinanzierung aller anerkannten Bau- und Baunebenkosten und einem Tilgungsnachlass von bis zu 55%. 

Was wird gefördert?

Alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
  • dem Klimaschutz dienen,
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
  • den Schutz vor Einbruch verbessern,
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen,
  • einzelne neue Wohnungen durch Dachgeschossausbau oder Umnutzung von Gewerberäumen schaffen,
  • der Instandsetzung dienen. Diese Maßnahmen müssen gleichzeitig ausgeführt werden und dürfen nicht den überwiegenden Teil der Kosten ausmachen. 
  • Auch Fotovoltaikanlagen für Mieterstrom- oder Hausstrombedarf sind förderfähig

Wichtige Voraussetzung: Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen als Eigentümerinnen und Eigentümern oder Erbbauberechtigten gewährt.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird mit einem Darlehen von maximal 200.000 € pro Wohnung. Das Darlehen beträgt bis zu 100% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Es ist keine Eigenleistung zu erbringen. Die anfallenden Kosten können vollständig über das Förderdarlehen finanziert werden. Für die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und/oder für das Erreichen der BEG-Effizienzhaus Standards 85, 70, 55, des „Netto-Null“-Standards und/oder eine 30-jährige Zweckbindung erhöht sich der Tilgungsnachlass um jeweils 5 Prozentpunkte. Damit ist eine Minderung der Darlehensschuld von bis zu 55% möglich (Tilgungsnachlässe sind steuerlich zu berücksichtigen).

Durch die Förderung ist die höchstens zulässige Miete begrenzt und abhängig von dem Bauort beziehungsweise von dem Mietniveau der Gemeinde. Das Einsparen von Energiekosten kann zu Erhöhungen der zulässigen Miete führen.

Ihre Vorteile:

  • Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung von 20, 25 oder 30 Jahren (= Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung)
  • Zinssatz von 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung
  • Tilgungsnachlass von mindestens 25% des Förderdarlehens
  • Das Erreichen besonderer energetischer Standards kann den Tilgungsnachlass auf bis zu 55% erhöhen

Für weitergehende Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Eigentum 

Mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank fördert das Amt für Wohnungswesen Modernisierungsmaßnahmen am Eigenheim mit bis zu 100% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Dadurch sollen Eigentümer dabei unterstützt werden ihr selbst genutztes Wohneigentum zukunftssicher umzubauen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück. Das sind beispielsweise Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, Barrieren abbauen, den Einbruchschutz verbessern, bestehenden Wohnraum ändern oder erweitern oder zum Einbau intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home).

Wichtige Voraussetzung: Der Standort des Wohngebäudes muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Wer wird gefördert?

Mithilfe des Chancenprüfer der NRW.Bank können sie prüfen, ob für Sie eine Förderung in Frage kommt:

https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/


Wie wird gefördert?

Gefördert wird mit einem Darlehen von maximal 200.000 € pro Wohnung oder Eigenheim. Es ist keine Eigenleistung zu erbringen. Die anfallenden Kosten können vollständig über das Förderdarlehen finanziert werden.

Ihre Vorteile:

  • Zinsgünstige Darlehen bis 200.000 € 
  • Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Feste Zinsen wahlweise für 20, 25 oder 30 Jahre
  • Zinssatz 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% für maximal 25 Jahre
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von mindestens 15% des Darlehens
  • Das Erreichen besonderer energetischer Standards kann den Tilgungsnachlass auf bis zu 50% erhöhen.

Für weitergehende Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.