Leistung Förderung von Mietwohnraum
Durch die soziale Mietwohnraumförderung soll für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, mehr geförderter und somit bezahlbarer Wohnraum in allen Marktsegmenten geschaffen werden.
Hierzu werden aus Landesmitteln einerseits Mietwohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS), andererseits Wohnraum für Flüchtlinge, die keinen WBS besitzen, gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuschaffung von Mietwohnraum, der durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung erstmals entsteht, bspw.:
- Miet- und Genossenschaftswohnungen
- Gruppenwohnungen
- Mieteinfamilienhäuser
- Bindungsfreie Mietwohnungen gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung)
- Gemeinschafts- und Infrastrukturräume
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer des zu bebauenden Grundstücks sind, es bald erwerben oder erbbauberechtigt sind.
Wie wird gefördert?
Investierende können für die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnraum zinsgünstige Förderdarlehen (bis zu 2.830 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche) erhalten. Für das gewährte Grunddarlehen kann ein Tilgungsnachlass in Höhe von mindestens 30 % auf die gewährten Darlehen (bis zu 50 % für gewährte Zusatzdarlehen) in Anspruch genommen werden.
Die Förderempfangenden räumen dem Kreis Recklinghausen dafür für wahlweise 25 oder 30 Jahre eine Belegungsbindung zu Gunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen (Wohnberechtigungsschein) ein. Während dieser Zeit verpflichten sie sich außerdem nur eine in der Förderzusage festgelegte Miete (inklusive jährlichen Steigerungsmöglichkeiten) zu nehmen.
Die Höhe des Darlehens ist von dem geförderten Personenkreis sowie der förderfähigen Wohnfläche der Wohneinheiten abhängig.
Auf das Grunddarlehen kann ein Tilgungsnachlass von 30 % gewährt werden. Dieser erhöht sich um weitere 5 % bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung.
Außerdem können Zusatzdarlehen mit einem Tilgungsnachlass von 50 % für bestimmte Maßnahmen gewährt werden. -> Wo zu finden?
Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von wahlweise 25 oder 30 Jahren. Die Darlehen werden mit 0,0 % in den ersten 15 Jahren verzinst, danach 0,5 % p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p.a. und der Tilgungssatz wahlweise 1% oder 2%. Zudem können auch 5 tilgungsfreie Anlaufjahre beantragt werden.
Für weitergehende Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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