Leistung Frühförderung
FRÜHFÖRDERUNG ist die frühestmögliche Förderung entwicklungsauffälliger, von Behinderung bedrohter oder behinderter Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind ( = bis zum Eintritt in die Schule).
Die Hilfe wendet sich an alle Kinder, die in ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung auffällig werden.
FRÜHFÖRDERUNG ist ein offenes, ganzheitliches interdisziplinäres System von Hilfen, indem Berufsgruppen aus dem Bereich der Medizin, der Pädagogik, der Psychologie und der Soziologie partnerschaftlich mit den Eltern zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten.
FRÜHFÖRDERUNG ist Anleitung und Beratung der Eltern bzw. der Familie mit der Leitidee der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Frühförderung soll von den Eltern als Hilfestellung verstanden werden.
FRÜHFÖRDERUNG geschieht schwerpunktmäßig im Alltag der Familie. Die Eltern kennen die Bedürfnisse ihrer Kinder am besten. Daher steht die Arbeit in der Familie im Mittelpunkt. Um Förderungsmöglichkeiten besser der Alltagssituation anpassen zu können, kommt die Frühförderung zu Ihnen nach Hause.
FRÜHFÖRDERUNG ist eine partnerschaftliche Hilfe und geht über bloße Beratung und Anleitung weit hinaus. Sie ist auf die einzelne Familie zugeschnitten. Die Eltern sollen in die Lage versetzt werden, ihr Kind zu akzeptieren, zu unterstützen und zu fördern.
FRÜHFÖRDERUNG hat seine gesetzliche Grundlage im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und versteht sich als heilpädagogische Maßnahme. Dies ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe, hier: des Kreises Recklinghausen.
FRÜHFÖRDERUNG ist für die Familie kostenfrei. Die entstehenden Kosten erstattet der Kreis den Frühförderstellen. Über die Kostenübernahme werden die Erziehungsberechtigten nach Beginn der Frühförderung vom Sozialamt schriftlich informiert.
FRÜHFÖRDERUNG ist frei zugänglich und jederzeit möglich. Die Notwendigkeit der Frühförderung muss allerdings durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden. |
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- Frau Nawrocki (Frühförderung)