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Leistung Nichtschülerprüfungen - Externenprüfungen -

Externenprüfungen (früher: Nichtschülerprüfungen) ermöglichen den nachträglichen Erwerb folgender allgemeinbildender schulischer Abschlüsse:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und / oder 10
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil)
  • Abitur
Die Prüfungen finden einmal jährlich vor staatlichen Prüfungsausschüssen statt. Die Anmeldungen und Zuweisungen der Prüflinge werden von der Bezirksregierung abgewickelt.
Die Hauptschulabschlüsse nach Klasse 9 und 10 sowie der Mittlere Schulabschluss und das Abitur können jeweils direkt erworben werden, eine besondere Vorgabe (z.B. Reihenfolge o.ä.) gibt es dabei nicht. 

Für die Zulassung zur Externenprüfung Fachhochschulreife ist der Nachweis des zuvor erworbenen Mittleren Schulabschlusses dagegen erforderlich Antragsformulare, Merkblätter und weitere Informationen stehen Ihnen unter folgendem bei der Bezirksregierung Münster zur Verfügung.
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