Inhalt der Seite

Leistung Stationszeichen

Stationszeichen

Entsprechend der Straßenverkehrsordnung stehen Stationszeichen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (klassifizierte Straßen) an freien Strecken und an Straßen, die nicht in der Bau- und Unterhaltungslast der Gemeinden liegen, sondern von den Landesstraßenbauämtern bzw. Kreisverwaltungen verwaltet werden.

Die Stationszeichen stehen in der Regel in einem Abstand von 200 m gut sichtbar am Fahrbahnrand.

Die Netzknotennummern (7-stellig) an den älteren Stationszeichen kennzeichnen Anfang und Ende des Straßenabschnittes zwischen kreuzenden oder einmündenden klassifizierten Straßen.
Die neuen Stationszeichen unterscheiden sich nicht nur äußerlich von den älteren. Es wurde auch unterhalb einer 4-stelligen Nummer die Straßenabschnittsnummer angebracht. 

Die Netzknotennummern an den Stationszeichen kennzeichnen Anfang und Ende des Straßenabschnittes zwischen kreuzenden oder einmündenden klassifizierten Straßen. Die Stationierung erfolgt von Westen nach Osten und von Süden nach Norden. Jeweils beginnend mit der Station 0,000 fortlaufend bis zum nächsten Netzknoten.
                                                                                                                         

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Frau Zöllner  (Straßendatenbank, Planbearbeitung, Straßenverkehrszählung)