Angebot Vollstreckung Fahrverbote
Fahrverbote werden in der Regel von der Behörde vollstreckt, die das Fahrverbot angeordnet hat. Zudem können die angeordneten Fahrverbote auch von dem jeweiligen Ordnungsamt des Wohnortes vollstreckt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie mit dem entsprechenden Bußgeldbescheid Ihren Führerschein einreichen.
Das Straßenverkehrsamt ist keine Vollstreckungsbehörde und nimmt somit keine Führerscheine zur Abgeltung eines Fahrverbots entgegen.
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