Angebot Antragstellung für Baumaschinen nach § 29 (Abs. 3 StVO)
Liegt eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vor, kann eine Erlaubnis nach § 29 (Abs. 3 StVO) beantragt werden.
Hinweis: Auf dieser Seite ist rechts unter "Formulare" u.a. das Antragsformular hinterlegt.
Zur schnelleren Bearbeitung nutzen Sie gerne alternativ das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte).
Die Nutzung dieses Systems ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per E-Mail.
Auf der VEMAGS-Startseite erfahren Sie alles Wissenswerte über das System. Bei Rückfragen zur Antragstellung finden sie dort unter „Kontakte“ auch Ihren Ansprechpartner, der Ihnen weitere Hilfe bei Ausfüllen geben kann.