Kreistag
Der Kreistag ist das oberste Willensbildungs- und Entscheidungsorgan des Kreises. Er besteht aus 72 Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Der Landrat ist Mitglied kraft Gesetzes und Vorsitzender des Kreistags.
Wichtigste Aufgabe des Kreistags ist die Willensbildung für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Recklinghausen. Er hat aus der Vielzahl der Ansichten und Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger einen einheitlichen und beschlussfähigen Willen zu formen. Die Ausführung dieses Willens ist hingegen Aufgabe der Verwaltung und damit des Landrats.
Der Kreistag ist kein Parlament, sondern ein kommunales Verwaltungsorgan und nimmt ausschließlich Verwaltungstätigkeit wahr. Damit ist er der Exekutive zuzuordnen.
Weitere Funktionen des Kreistags:
- Rechtssetzungsbefugnis (z. B. Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen)
- Wahl der Leitungsorgane (z. B. Wahl des Kreisdirektors)
- Budgetrecht (z.B. Beschluss der Haushaltssatzung)
- Kontrolle der Verwaltung (z. B. Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte)
Alle Informationen zu den Gremien des Kreises Recklinghausen, den dazugehörigen Mandatsträgern und Sitzungsterminen sowie die Kontaktdaten der Fraktionen / Gruppen und deren Mitglieder finden Sie im Kreistags- und Bürgerinfosystem.