Inhalt der Seite

Gründungsformalitäten

Bei einer Unternehmensgründung müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt und oft verschiedene Bescheinigungen, Erlaubnisse und Genehmigungen eingeholt werden. Aus diesem Grund geben wir Ihnen an dieser Stelle einige wichtige Informationen. Weitergehende Beratung erhalten Sie jeweils bei den dafür zuständigen Behörden. Beachten Sie bitte, dass manche Genehmigungen auf einander aufbauen und planen Sie genügend Zeit in der Gründungsphase ein. Berücksichtigen Sie in Ihrem Kostenplan auch die anfallenden Gebühren.

Gewerbeanmeldung

Gewerbeanzeigen nach § 14 Gewerbeordnung nimmt die Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung des Betriebssitzes entgegen, oft auch online. (Die Ansprechpartner für die kreisangehörigen Städte finden Sie in der rechten Spalte unter "LINKS".) Zusätzlich müssen Sie die Aufnahme Ihrer Gewerbetätigkeit auch bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamt mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" anmelden. Außerdem müssen Sie sich bei der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft melden.

Bei den Gewerbemeldestellen erhalten Sie auch Auskunft, ob die von Ihnen beabsichtigte Gewerbeausübung zusätzlich einer Erlaubnispflicht unterliegt. Bei einer eventuell vorliegenden Erlaubnispflicht müssen Sie in der Regel folgende "Nachweise Ihrer Zuverlässigkeit" entweder vollständig oder teilweise erbringen:

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Erlaubnispflichtige Gewerbe".

Wirtschafts-Service-Portal NRW

Im Wirtschafts-Service-Portal NRW können Sie Ihre Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung vollelektronisch und medienbruchfrei durchführen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, den zwingend erforderlichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln.
 
Sie können folgende Anträge über das Portal online abwickeln, weitere sind in Vorbereitung: 
  • Gewerbeanmeldungen, 
  • Gewerbeummeldungen, 
  • Gewerbeabmeldungen,
  • Eintragung in die Handwerksrolle, 
  • Erlaubnis nach § 34c GewO (Makler), 
  • Erlaubnis nach § 34 GewO (Pfandleihgewerbe), 
  • Erlaubnis nach § 34a GewO (Bewacher), 
  • Erlaubnis nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler, Versicherungsberater), 
  • Gaststättenerlaubnis.
Dieser Service ist kostenlos. Es fällt lediglich die reguläre Gebühr für die jeweilige Verwaltungsleistung an (s. Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW), welche über das Portal direkt an das zuständige Gewerbeamt entrichtet wird.

Gleichzeitig erfüllt das WSP.NRW die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners NRW (EA NRW).

Gründungen unter 18 Jahren

Wer als Schülerin, Schüler oder Azubi eine spannende Geschäftsidee hat und ein eigenes Unternehmen starten möchte, findet Unterstützung bei den Startercentern in NRW. Auch für Eltern und Lehrkräfte gibt’s hier wertvolle Informationen. Wir geben eine Übersicht über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Wettbewerbe, Schülerfirmen und zu den rechtlichen Vorgaben.

Wenn eine minderjährige Person sich selbstständig machen möchte, benötigt sie hierzu eine sogenannte Ermächtigung, d.h. die Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermächtigung muss wiederum vom Familiengericht genehmigt werden. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe und in § 112 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Warum das so ist und wie das Verfahren genau abläuft, steht in einem Leitfaden erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Infos

Steuertipps für Gründerinnen und Gründer

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gibt Existenzgründerinnen und Existenzgründern mit einer ausführlichen Broschüre und weiterführenden Links Antworten auf Steuerfragen. Die "Steuertipps für Existenzgründer" ist im Menü Broschürenservice zu finden.

.

     

Besondere Genehmigungsverfahren

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Was ist das?

Je nach beabsichtigtem Tätigkeitsfeld unterscheidet das deutsche Gewerberecht zwischen anzeige- und genehmigungspflichtigen Gewerben und Dienstleistungen. Neben dem Grundsatz der Erlaubnisfreiheit für Gewerbe besteht für bestimmte Gewerbe und freie Berufe eine Erlaubnispflicht. Die Genehmigungen müssen vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Erforderlich sind ggf.

  • Nachweis der Qualifikation
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit bei (siehe oben unter Gewerbeanmeldung)
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Nachweis geeigneter Räumlichkeiten (Umweltschutz und Arbeitsschutzauflagen)

Wer muss eine Erlaubnis beantragen?

Zu den häufigsten unter gewerberechtliche Zulassungsvorschriften fallenden Gewerben zählen die Gewerbe nach § 29 ff. Gewerbeordnung, das Gaststättengewerbe, der gewerbliche Gütertransport, die Personenbeförderung und das Handwerk.

Wo kann ich Anträge stellen?

  • Makler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34c Gewerbeordnung) stellen die Anträge bei der Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst Ordnung, wenn sich der Betriebssitz im Kreisgebiet befindet. Weitere Informationen und Formulare finden Sie beim Fachdienst Ordnung.
  • Versicherungsvermittler- und berater (§ 34d und § 34e Gewerbeordnung) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Gewerbeordnung) stellen die Anträge auf Erlaubnis und Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für ihren Betriebssitz. Für den Kreis Recklinghausen ist die IHK Nord Westfalen  zuständig.
  • Grundsätzlich gilt, wer in einer Gaststätte einen Alkoholausschank betreibt, benötigt eine gaststättenrechtliche Konzession nach dem Gaststättengesetz. Die Erlaubnis erteilt die städtische Ordnungsbehörde an ihrem Betriebssitz. Personen, die beruflich Umgang mit Lebensmitteln haben, benötigen zudem eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG). Für Personen, die ihre Tätigkeit im Gebiet des Kreises Recklinghausen aufnehmen wollen, ist der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Recklinghausen zuständig für die Belehrung und für das Ausstellen der Bescheinigung. Weitere Informationen finden Sie dort.
  • Das Bewachungsgewerbe ist nach § 34a GewO eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Infomationen zu den Voraussetzungen und zur Sachkundeprüfung finden Sie bei der IHK Nord Westfalen. Die Erlaubnis wird bei den für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsämtern erteilt.
  • Der gewerbsmäßige Güterkraftverkehr bedarf einer Erlaubnis gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Informationen und Formulare erhalten Sie beim Fachdienst Straßenverkehr der Kreisverwaltung.
  • Wer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Personen mit Taxen oder Mietwagen (PKW) befördern will, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Informationen und Formulare erhalten Sie beim Fachdienst Straßenverkehr der Kreisverwaltung.
  • Die gewerbliche Ausübung eines Handwerks bedarf der Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 1 Handwerksordnung. Die HwO unterscheidet zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke sowie handwerksähnliche Gewerbe. Anträge auf Eintragung in die Handwerksrolle nimmt für das Gebiet des Kreises Recklinghausen die Handwerkskammer Münster entgegen. Abgrenzung handwerkliche Gewerbe - sonstige Gewerbe.
  • Besitz und Handel von geschützten Tier- und Pflanzenarten: Der legale Handel und die Haltung im Privathaushalt sind in streng geregelten Ausnahmefällen möglich. Für die Durchführung der Artenschutzbestimmungen zuständige Naturschutzbehörden sind in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Landschaftsbehörden. Informationen und Formulare erhalten Sie beim Fachdienst Umwelt der Kreisverwaltung.
  • Alle Lebensmittelunternehmen sind der zuständigen Behörde durch die Lebensmittelunternehmer zwecks Eintragung zu melden (nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs).
    Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen (nach Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Informationen und Formulare erhalten Sie beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung.
  • Betriebserlaubnis für Apothekenbetriebe: Apotheker/Apothekerinnen, die eine Apotheke oder eine/mehrere Filialapotheke/n eröffnen möchten, benötigen hierzu die „Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke“. Diese Erlaubnis erteilt für den Kreis Recklinghausen die Arzneimittelüberwachung des Fachdienstes Gesundheit.

Freie Berufe

Was ist das?

Wenn Sie sich als Freiberufler oder Freiberuflerin selbstständig machen wollen, benötigen Sie keine Gewerbeanmeldung sondern müssen die Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden. Das Finanzamt stützt sich bei der Entscheidungen, ob eine Tätigkeit als freier Beruf einzuschätzen ist, vor allem auf § 18 Einkommensteuergesetz. Freie Berufe sind oft auch durch Berufsgesetze reglementierte Berufe. Ein reglementierter Beruf ist ein Beruf für dessen Zugang und Ausübung besondere Berufsqualifikationen erworben werden mussten. Freie Berufe sind in der Regel (Pflicht-)Mitglieder in ihrer zuständigen Kammer, dort werden die Zugangsvoraussetzungen geprüft. Für andere Berufe kann der Nachweis bei öffentlichen Einrichtungen (Gesundheitsamt, Gericht) erbracht werden. Einige freie Berufe benötigen keine besondere Zulassung.

Wer einen nichtakademischen Heilberuf selbständig ausüben oder Angehörige dieses Berufes im Gebiet des Kreises Recklinghausen beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen dem Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen anzuzeigen. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.

Weitere Informationen:
Broschüre "Gründerzeiten Nr. 17 - Existenzgründung durch freie Berufe"
Institut für freie Berufe
Bundesverband der freien Berufe e.V.

Handelsregister

Was ist das?

In den bei den Amtsgerichten geführten Handelsregistern werden die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Unternehmen registriert. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs mit den Kaufleuten. So sind sämtliche Gesellschaftsformen und die juristischen Voraussetzungen aufgelistet.

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?

Jeder Unternehmer, dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Ob eine Firma eintragungsfähig und eintragungspflichtig ist, erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen.

Gesellschaftsregister

Seit dem 1.1.2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).
  • Die neue Regelung unterscheidet zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht-rechtsfähigen GbR.
  • Die GbR kann in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden. Das Gesellschaftsregister wird von den Amtsgerichten geführt.
  • Eine eingetragene GbR trägt den Rechtsformzusatz "eGbR". 
Weitere Informationen bei der IHK Nord Westfalen: