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Gründungsfahrplan

In den verschiedenen Phasen der Gründung sind unterschiedliche Dinge zu beachten. Mit unserem Fahrplan finden Sie sich jederzeit zurecht.

Gründungspersönlichkeit?

Die berufliche Selbstständigkeit fordert oft bestimmte Kompetenzen und Einstellungen. Welche Kompetenzen in welcher Ausprägung bei Gründungswilligen vorhanden sind, wollen zahlreiche Tests prüfen. Die Angebote reichen von

Vor der Gründung

Arbeiten Sie Ihre Geschäftsidee aus. Sie haben keine Idee? Suchen Sie Ihre Stärken und das, was Sie besonders interessiert. Manchmal reicht das schon als Handlungsansatz für die ersten Schritte.

  • Starten Sie mit dem, was Sie können und halten Sie Ihre Ideen flexibel, denn viele Ideen entwickeln sich erst im Handeln.
  • Beginnen Sie mit leistbaren Einsätzen und machen leistbare „Experimente“ und lernen Sie aus den Misserfolgen.
  • Planen Sie die nächsten Schritte und bauen Sie auf den Ergebnissen auf.
  • Finanzieren Sie in kleinen Tranchen, auch durch Partner und durch Kunden.

Stellen Sie dabei fest, ob die Selbstständigkeit der richtige Weg für Sie ist und lassen Sie sich beraten. Oft ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit zunächst der bessere Weg. Das STARTERCENTER Kreis Recklinghausen bietet neben Einzelberatungen auch Seminare und Workshops zu allen Themen der beruflichen Selbstständigkeit. Beachten Sie die Veranstaltungen und Termine.

Schreiben Sie Ihren Businessplan, wenn sich eine feste Idee herausgebildet hat. Es ist vielleicht mühsam, aber Sie strukturieren Ihre Gedanken und sehen schnell, ob noch Lücken im Konzept sind. Beachten Sie dabei unser Angebot der STARTERWERKSTATT! Außerdem können mit Hilfe des Beratungsprogramms Wirtschaft des Landes NRW (BPW) Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung des Vorhabens gefördert werden. Näheres finden Sie unter dem Menüpunkt Fördermöglichkeiten.

Kalkulieren Sie Ihr Gründungskapital in ausreichender Höhe und ermitteln Sie alle in Frage kommenden Finanzquellen. Beachten Sie die Hinweise zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten.

Erledigen Sie alle notwendigen Formalitäten. Hinweise zu Gewerbeanmeldung und Genehmigungen finden Sie unter dem Punkt Gründungsformalitäten. Hinweise zur Wahl der Rechtsform finden Sie bei der IHK Nord Westfalen.

Erkundigen Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten. Unter dem Punkt Veranstaltungen und Termine finden Sie auch regelmäßig Seminare zum Thema „Steuerrecht für junge Unternehmen“. 

Denken Sie an die persönliche und betriebliche Absicherung und prüfen Sie mögliche Risiken sorgfältig. Es gilt eine Krankenversicherungspflicht für alle (entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert). Es gilt eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen. In der Arbeitslosenversicherung besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung. Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) anmelden. Bitte wenden Sie sich unbedingt an die Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen zur Prüfung Ihrer Rechte und Pflichten. In einigen Branchen ist eine Haftpflichtversicherung zur Ausübung der Tätigkeit vorgeschrieben.

Während der Gründungsphase

Wenn Sie einen Standort oder eine Immobilie gefunden haben, die Ihren Anforderungen entspricht oder wenn Sie eine Immobilie umbauen möchten, klären Sie vor dem Vertragsabschluss bitte unbedingt die baurechtliche Situation. Wird durch Ihre vorgesehen Tätigkeit die bisherige Nutzung geändert, ist ggf. eine Nutzungsänderung (Bauantrag) zu beantragen. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bauordnung in den Stadtverwaltungen der kreisangehörigen Städte und vereinbaren einen Beratungstermin. (Siehe "Links")

Bei der Einstellung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sind folgende Schritte durchzuführen:

  • eine Betriebsnummer beantragen beim Betriebsnummernservice der Agentur für Arbeit
  • Meldung zur Sozialversicherung (Krankenkassen oder Minijob-Zentrale).
  • Meldung bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Abführung der Lohnsteuer an das für die jeweilige Betriebsstätte zuständige Finanzamt.
  • ggf. Aufenthaltstitel bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer beachten. Auskunft erteilt der Fachdienst Ordnung der Kreisverwaltung.
  • ggf. Ausbildungsverordnungen beachten bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen. Auskünfte erteilen die Ausbildungsberatungen der Kammern.

Nach der Gründungsphase

Bleiben Sie auch nach dem Start flexibel und aufmerksam gegenüber den Veränderungen am Markt. Ändern Sie ggf. Ihr Unternehmenskonzept.

Die beste Vorsorge gegen Existenz bedrohende Krisen ist ein funktionierendes Frühwarnsystem. Krisen kommen selten über Nacht. Der regelmäßigen und systematischen Prüfung der typischen Risikofaktoren eines Unternehmens (von der Innovationskraft bis zum Liquiditätsstatus) sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden. Checklisten finden Sie z.B. auf dem Unternehmensportal des Bundeswirtschaftsministeriums. Junge Unternehmen können sich Beratungsleistungen bezuschussen lassen, z.B. über das Coachingprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ (FuK). Näheres finden Sie unter dem Menüpunkt Fördermöglichkeiten.

Nach der Gründung steht Ihnen das STARTERCENTER Kreis Recklinghausen für Beratung weiter zur Verfügung. Das Seminarprogramm bietet mit seinen Angeboten zu Buchführung, Controlling und Preiskalkulation auch für Selbstständige in der ersten Zeit nach der Gründung interessante und wichtige Themen.